Mitgliedschaft
Wir bieten jedem Einzelnen die Chance, sein Geld klimafreundlich zu investieren und so einen Beitrag am Klimaschutz und der Energiewende vor Ort zu leisten.
Die Gesellschaftsform der Genossenschaft erfreut sich großer Beliebtheit, da sie aufgrund ihrer demokratischen Ordnung mit gleichberechtigten Mitgliedern - unabhängig vom Kapitaleinsatz - besonders bürgernah ist.
Unser Ziel
ist es, gemeinsam mit Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern
die lokale Wertschöpfungskette aus erneuerbaren Energien zu fördern, eine Infrastruktur für die regionale Energieerzeugung und -verbrauch zu schaffen und langfristig zu sichern. Dabei möchten wir Sie als Mitglieder an den Einnahmen der Genossenschaft transparent beteiligen.
Sie können zahlreiche Vorteile aus Ihrer Mitgliedschaft in der
MSE Mittelsächsischen Bürgerenergiegenossenschaft eG ziehen:
- Direkte und unmittelbare Beteiligung am Aufbau und Betrieb einer lokalen regenerativen Energieversorgung,
- Demokratisches Mitspracherecht gleichberechtigter Mitglieder,
- Finanzielle Beteiligung an den Teilprojekten Windpark, Biogasanlage, Holzhackschnitzelheizungen, Photovoltaikanlagen im Rahmen des Gesamtkonzeptes,
- Gewinnbeteiligung an den Einnahmen im Rahmen des Gesamtkonzeptes,
- Möglichkeit eines zukünftigen Direktbezuges der grünen Energie aus den Erzeugungsanlagen vor Ort,
- Lokaler Zugang zu grünem Wasserstoff an zwei neu zu errichtenden Wasserstofftankstellen,
- Möglichkeit einer zukünftigen Betankung mit Biomethan.
- Mitglied als Teil der regionalen Energiewende und Wertschöpfung, Förderung des Aufbaus von dezentralen Versorgungskonzepten im ländlichen Raum.
Über die Verwendung des Jahresüberschusses und die Höhe der Vergütung entscheiden die Genossenschaftsmitglieder in der Generalversammlung gemeinschaftlich.
Unsere Satzung
Die Satzung enthält folgende wesentliche Regelungen:
- Höhe eines Geschäftsanteils: 500,00 €
- Pflichteinzahlung: 500,00 €
- Pflichtbeteiligung: 1 Anteil
- Haftsumme (Nachschusspflicht): Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
- Weitere Anteile: Weitere Geschäftsanteile können nach der Entscheidung durch den Vorstand erworben werden. Die maximale Anzahl beträgt 50 Geschäftsanteile inklusive eines Pflichtanteils.
- Kündigung: Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen.
Fragen zur Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Welche Rechte stehen mir als Mitglied zu?
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Was passiert mit dem erwirtschafteten Geld?
Wie sicher ist mein eingezahltes Geld?
Wie kann ich aus der Genossenschaft wieder austreten?
Wie werde ich zur Genossenschaft auf dem Laufenden gehalten?
Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen unserer Genossenschaft.
Senden Sie uns einfach Ihre ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung per Post oder E-Mail zurück.
Unser Energie-Update für Sie!
In unserem kostenlosen Newsletter "Energie-Update" informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um die MSE Genossenschaft, das Bürgerenergieprojekt sowie erneuerbare Energien und Wasserstoff.
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