Mitgliedschaft
Wir bieten jedem Einzelnen die Chance, sein Geld klimafreundlich zu investieren und so einen Beitrag am Klimaschutz und der Energiewende vor Ort zu leisten.
Die Gesellschaftsform der Genossenschaft erfreut sich großer Beliebtheit, da sie aufgrund ihrer demokratischen Ordnung mit gleichberechtigten Mitgliedern - unabhängig vom Kapitaleinsatz - besonders bürgernah ist.
Wir fördern mit unserem Vorhaben die lokale Wertschöpfungskette aus erneuerbaren Energien und geben Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, daran zu partizipieren.
Sie können zahlreiche Vorteile aus Ihrer Mitgliedschaft in der
MSE Mittelsächsischen Bürgerenergiegenossenschaft eG ziehen:
- Direkte und unmittelbare Beteiligung am Aufbau und Betrieb einer lokalen regenerativen Energieversorgung,
- Demokratisches Mitspracherecht gleichberechtigter Mitglieder,
- Finanzielle Beteiligung an den Teilprojekten Windpark, Biogasanlage, Holzhackschnitzelheizungen, Photovoltaikanlagen im Rahmen des Gesamtkonzeptes,
- Gewinnbeteiligung an den Einnahmen im Rahmen des Gesamtkonzeptes,
- Möglichkeit eines zukünftigen Direktbezuges der grünen Energie aus den Erzeugungsanlagen vor Ort,
- Lokaler Zugang zu grünem Wasserstoff an zwei neu zu errichtenden Wasserstofftankstellen,
- Möglichkeit einer zukünftigen Betankung mit Biomethan.
- Mitglied als Teil der regionalen Energiewende und Wertschöpfung, Förderung des Aufbaus von dezentralen Versorgungskonzepten im ländlichen Raum.
Über die Verwendung des Jahresüberschusses und die Höhe der Vergütung entscheiden die Genossenschaftsmitglieder in der Generalversammlung gemeinschaftlich.
Unsere Satzung
Die Satzung enthält folgende wesentliche Regelungen:
- Höhe eines Geschäftsanteils: 500,00 €
- Pflichteinzahlung: 500,00 €
- Pflichtbeteiligung: 1 Anteil
- Haftsumme (Nachschusspflicht): Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
- Weitere Anteile: Weitere Geschäftsanteile können nach der Entscheidung durch den Vorstand erworben werden. Die maximale Anzahl beträgt 50 Geschäftsanteile inklusive eines Pflichtanteils.
- Kündigung: Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen.
Welche Rechte stehen mir als Mitglied zu?
Als Mitglied der MSE eG haben Sie gemäß § 5 der Satzung das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an ihrer Gestaltung mitzuwirken.
Dazu gehören insbesondere:
- die Teilnahme an der Generalversammlung sowie an deren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen sowie Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft,
- das Einreichen von Anträgen für die Tagesordnung der Generalversammlung sowie auf Berufung einer außerordentlichen Generalversammlung,
- die Teilnahme nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüssen am Jahresüberschuss und sonstigen Ausschüttungen.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Jedes Mitglied hat gemäß § 6 der Satzung die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren.
Dazu gehören insbesondere:
- den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
- die Einzahlungen auf einen oder mehrere Geschäftsanteil/e zu leisten.
Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen unserer Genossenschaft.
Senden Sie uns einfach Ihre ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung per Post oder E-Mail zurück.
Unser Energie-Update für Sie!
In unserem kostenlosen Newsletter "Energie-Update" informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um die MSE Genossenschaft, das Bürgerenergieprojekt sowie erneuerbare Energien und Wasserstoff.
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