Mitgliedschaft

Wir bieten jedem Einzelnen die Chance, sein Geld klimafreundlich zu investieren und so einen Beitrag am Klimaschutz und der Energiewende vor Ort zu leisten.

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft erfreut sich großer Beliebtheit, da sie aufgrund ihrer demokratischen Ordnung mit gleichberechtigten Mitgliedern - unabhängig vom Kapitaleinsatz -  besonders bürgernah ist. 

Drei lachende Frauen im Sonnenschein

Unser Ziel

ist es, gemeinsam mit Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern 

die lokale Wertschöpfungskette aus erneuerbaren Energien zu fördern, eine Infrastruktur für die regionale Energieerzeugung und -verbrauch zu schaffen und langfristig zu sichern. Dabei möchten wir Sie als Mitglieder an den Einnahmen der Genossenschaft transparent beteiligen. 


Sie können zahlreiche Vorteile aus Ihrer Mitgliedschaft in der
MSE Mittelsächsischen Bürgerenergiegenossenschaft eG ziehen:


  • Direkte und unmittelbare Beteiligung am Aufbau und Betrieb einer lokalen regenerativen Energieversorgung, 


  • Demokratisches Mitspracherecht gleichberechtigter Mitglieder, 


  • Finanzielle Beteiligung an den Teilprojekten Windpark, Biogasanlage, Holzhackschnitzelheizungen, Photovoltaikanlagen im Rahmen des Gesamtkonzeptes, 


  • Gewinnbeteiligung an den Einnahmen im Rahmen des Gesamtkonzeptes, 


  • Möglichkeit eines zukünftigen Direktbezuges der grünen Energie aus den Erzeugungsanlagen vor Ort, 


  • Lokaler Zugang zu grünem Wasserstoff an zwei neu zu errichtenden Wasserstofftankstellen, 


  • Möglichkeit einer zukünftigen Betankung mit Biomethan. 


  • Mitglied als Teil der regionalen Energiewende und Wertschöpfung, Förderung des Aufbaus von dezentralen Versorgungskonzepten im ländlichen Raum.


Über die Verwendung des Jahresüberschusses und die Höhe der Vergütung entscheiden die Genossenschaftsmitglieder in der Generalversammlung gemeinschaftlich.

Unsere Satzung

Die Satzung enthält folgende wesentliche Regelungen:

  • Höhe eines Geschäftsanteils: 500,00 €
  • Pflichteinzahlung: 500,00 €
  • Pflichtbeteiligung: 1 Anteil
  • Haftsumme (Nachschusspflicht): Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
  • Weitere Anteile: Weitere Geschäftsanteile können nach der                Entscheidung durch den Vorstand erworben werden. Die maximale Anzahl beträgt 50 Geschäftsanteile inklusive eines Pflichtanteils.
  • Kündigung: Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen.

 

Mehrere Menschen legen ihre Hände auf den Stamm eines großen Baumes

Fragen zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Created with Sketch.

Die Mitgliedschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben, die im Landkreis Mittelsachsen ihren Wohn- oder Firmensitz haben. Natürliche Personen sind nur aufnahmefähig, wenn sie die Ziele der Genossenschaft unterstützen. Aufnahmefähig sind auch natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaft, deren Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft steht.

Welche Rechte stehen mir als Mitglied zu? 

Created with Sketch.

Als Mitglied der MSE eG haben Sie gemäß § 5 der Satzung das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an ihrer Gestaltung mitzuwirken. 

Dazu gehören insbesondere:

  • die Teilnahme an der Generalversammlung sowie an deren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen sowie Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft,
  • das Einreichen von Anträgen für die Tagesordnung der Generalversammlung sowie auf Berufung einer außerordentlichen Generalversammlung,
  • die Teilnahme nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüssen am Jahresüberschuss und sonstigen Ausschüttungen. 

Welche Pflichten habe ich als Mitglied? 

Created with Sketch.

 Jedes Mitglied hat gemäß § 6 der Satzung die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. 

Dazu gehören insbesondere:

  • den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
  • die Einzahlungen auf einen oder mehrere Geschäftsanteil/e zu leisten. 

Was passiert mit dem erwirtschafteten Geld?

Created with Sketch.

Die Genossenschaft ist gemäß § 30 der Satzung verpflichtet, 10 Prozent des Jahresüberschusses zuzüglich eines eventuellen Gewinnvortrages bzw. abzüglich eines eventuellen Verlustvortrages der gesetzlichen Rücklage zuzuweisen, bis die Rücklage 10 Prozent der Bilanzsumme nicht erreicht.
Über die Verwendung verbleibender Jahresüberschüsse oder die Deckung eines Fehlbetrages entscheidet die Generalversammlung. 

Wie sicher ist mein eingezahltes Geld?

Created with Sketch.

In § 29 der Satzung ist die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Im Verlustfall haften Sie höchstens mit Ihrem eingezahlten Geschäftsguthaben.

Wie kann ich aus der Genossenschaft wieder austreten?

Created with Sketch.

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen.

Wie werde ich zur Genossenschaft auf dem Laufenden gehalten?

Created with Sketch.

Neuigkeiten über die MSE Genossenschaft eG finden Sie auf der Website oder erhalten Sie regelmäßig mit unseren kostenlosen Newsletter "Energie-Update". Mitglieder erhalten die Einladung zu Versammlungen auf dem Postweg.

Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen unserer Genossenschaft. 

Senden Sie uns einfach Ihre ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung per Post oder E-Mail zurück.

Unser Energie-Update für Sie!

In unserem kostenlosen Newsletter "Energie-Update" informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um die MSE Genossenschaft, das Bürgerenergieprojekt sowie erneuerbare Energien und Wasserstoff. 
Melden Sie sich jetzt an und bleiben Sie auf dem Laufenden!