Fragen & Antworten

Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die MSE eG und das Bürgerenergieprojekt.

Junger Mann bedient ein Tablet auf seinem Bein mit seinem Zeigefinger

Antworten auf Bürgerfragen

Zur Bürgerinformationsveranstaltung in Frankenau konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen zur MSE Genossenschaft und dem Bürgerenergieprojekt loswerden. Diese Fragen wurden von der Stadt Mittweida in einem Fragenkatalog gebündelt und von unserem Projektteam umfassend beantwortet.

Hätten Sie's gewusst?

Entdecken Sie unser Faktenblatt mit interessanten und erstaunlichen Fakten rund um Windenergie, Wasserstoff und Co. 

Können Windkraftanlagen Luftströmungen in unserer Atmosphäre verändern?

Diese Frage wurde im Rahmen der MDR Aktuell-Sendung "Hörer machen Programm" von Experten beantwortet. Hören Sie mal rein!

Was ist Infraschall und gibt es Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit?

"Infraschall ist Schall, dessen Frequenz unterhalb der menschlichen Hörfläche, also unterhalb von 16 Hz liegt. Infraschall kommt überall in der natürlichen Umgebung vor, wird aber auch künstlich erzeugt, beispielsweise im Verkehrswesen oder durch technische Geräte."
(Zitat: Wikipedia)

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Wie gefährlich ist Infraschall von Windenergieanlagen und welche Rolle spielt dabei der Nocebo-Effekt? 
Diese und weitere spannende Fragen werden im "Das ist eine gute Frage"-Podcast mit Prof. Dr. Volker Quaschning beantwortet.

Reinschauen lohnt sich! 

"Hat Windenergie negative Auswirkungen auf die Gesundheit? Eine neue medizinische Studie aus Australien kommt zu dem Ergebnis, dass der sogenannte "leise Schall", der von Windkraftanlagen ausgeht, der menschlichen Gesundheit nicht schadet."

Zitat: Pressemitteilung Windmesse.de
Bildquelle: Woodcook Institute

Original-Studie der Woodcock Institute of Medical Research (in Englisch)

Offene Fragen aus der Online-Fragenrunde vom 04. Mai 2021

Anonym, 4 Stimmen, 18:38 Uhr  

Gibt es für die MSE auch solche Richtlinien wie für die Genießergenossenschaft Sachsen, wo ethische Grundsätze festgelegt werden? keine Investoren aus den USA, ... 

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Die Festsetzung von Richtlinien für die MSE ist tatsächlich geplant. Damit wollen wir unsere Wertvorstellungen und Grundsätze für unsere Tätigkeiten festschreiben. Die Richtlinien finden Sie auf der Website der MSE, sobald diese erstellt sind. 

Anonym, 4 Stimmen, 18:59 Uhr  

Begrüße die Form und Fortführung von weiteren Info- Veranstaltungen 

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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, dann werden wir auch zukünftig weitere Infoveranstaltungen in dieser Form planen. 

Anonym, 3 Stimmen, 18:47 Uhr  

Ab wann kann ich mit Wasserstofftankstellen rechnen für das eigene Auto? 

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Die Installation der Wasserstofftankstellen ist stark abhängig von den vorgelagerten Projektschritten. Nach der momentanen Planung ist die Errichtung ab 2025 denkbar. 

BI LeiF, 3 Stimmen, 19:08 Uhr  

Brennende verwehte Carbonfasern in 200m Höhe stellen eine Verseuchung dar. 

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Ein brennendes Windrad kommt nur in äußerst seltenen Fällen vor. In den Jahren 2005 bis 2015 gab es in Deutschland onshore (Windenergieanlagen an Land) 62 Brandvorfälle. Das entspricht einem Anteil von ca. 0,04 % auf alle in Deutschland befindlichen Windenergieanlagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei den geplanten Windenergieanlagen für das Innovationsprojekt Havarien auftreten, liegt im verschwindend geringen Bereich.  

Es handelt sich im Falle eines Brandes um ein Unglück. Ein Unglück, wie man es nie erhofft, aber auch nur zu 99,96% ausschließen kann.  

(Energieland Hessen (2018): Bürgerforum Energieland Hessen, Faktencheck: Sicherheit von Windenergieanlagen, Kurzdokumentation; abgerufen am 05.05.2021 von Energieland Hessen: https://www.energieland.hessen.de/BFEH/giessen_06_06_2018/BFEH-FC_Sicherheit_Kurzdokumentation.pdf)

BI LeiF, 2 Stimmen, 18:50 Uhr
In Deutschland gibt es zurzeit kein gültiges Mess- und Bewertungsverfahren für Infraschall. TA Lärm kennt diesen nicht.

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Der Anwendungsbereich der TA Lärm bezieht sich auf schädliche Umweltauswirkungen durch Geräusche. Beim Infraschall ist eine differenzierte Tonhöhenwahrnehmung vom menschlichen Ohr nicht mehr wahrnehmbar und somit deckt die TA-Lärm auch nicht eine Berechnung des Infraschalls ab, sondern einfach gesprochen, nur die hörbaren Geräusche. 

Aktuell findet eine Debatte über die Berechnung des Infraschalls statt. Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://youtu.be/ZXzDDaU6e_E

Anonym, 2 Stimmen, 18:51 Uhr 

Wissen Sie, wie viele Typen an Wasserstoff-Pkw derzeit am Markt verfügbar sind? Es sind 2! 

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Derzeit gibt es fünf serienmäßig hergestellte Brennstoffzellen-PKW auf dem Markt, wovon einer, der Honda Clarity Fuel Cell, nicht in Deutschland verfügbar ist. Zu den weiteren Modellen gehören der Toyota Mirai (sogar schon in der zweiten Generation, also in zwei Varianten erhältlich), der Hyundai Nexo sowie der Hyundai ix35. 

Der Vorteil des Wasserstoffantriebes wird von Wissenschaftlern ja vor allem in Langstrecken- und Schwerlastfahrzeugen gesehen. Aus diesem Grund gibt es auch schon serienmäßig hergestellte Müllwagen und Kehrmaschinen der Firma Faun, welche den Batterieantrieb mit der Brennstoffzelle als Range Extender (Reichweitenverlängerer) kombinieren.  

Auch viele Bushersteller arbeiten an der Inkludierung des Brennstoffzellensystems in ihre Fahrzeuge. Einige Serien-Brennstoffzellenbusse sind bereits in vielen Ländern im Einsatz, dazu gehören unter anderem Modelle der Firmen VanHool und Solaris. Auch Flixbus plant den ersten europäischen Fernbus mit Brennstoffzellenantrieb einzugliedern. 

Bei den LKW finden wir die gleiche Tendenz. Neben asiatischen Unternehmen wie Toyota und Hyundai preschen unter anderem auch Nikola, Daimler, Bosch und Volvo vor und entwickeln und präsentieren Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb.

Anonym, 2 Stimmen, 19:06 Uhr  

Ein maximaler 5000 Euro Anteil an der Genossenschaft die einen Stromertrag von mind. 5.000.000€ jährlich erwirtschaftet ist doch keine Bürgerbeteiligung... 

 

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Ein Mitglied der Genossenschaft kann maximal 25.000,00 Euro (50 x 500,00 Euro) investieren. Was mit dem Jahresüberschuss passiert, den die Genossenschaft erwirtschaftet, liegt in der Hand der Generalversammlung, also allen Mitgliedern der Genossenschaft. Des Weiteren ist eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden nach § 36 k EEG 2021 geplant, sodass 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinden gehen. Diese kann dann frei entscheiden, in welcher Form die finanzielle Unterstützung in den Ortschaften eingesetzt wird.

Anonym, 1 Stimme, 17:39 Uhr 

Welche Mindestanzahl von WEA bzw. welche Leistung ist mindestens erforderlich. Vlt. könnte man über 3 WEA doch noch einen Konsens finden?  

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Diese und weitere Fragen sind Bestandteil der Machbarkeitsstudie, die wir momentan anfertigen lassen. Die Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen, sodass wir erst dann Aussagen dazu treffen können.

Anonym, 1 Stimme, 18:21 Uhr 

Wie viel MWh plant ihr über das EEG zu verkaufen und wie viel für Elektrolyse? Agraset und Regiobus haben doch keinen Verbrauch von über 100MWh/Jahr, oder? 

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Der Anteil des erzeugten Stroms, der in das öffentliche Netz eingespeist werden soll, soll so gering wie möglich gehalten werden. Es ist eine Überschusseinspeisung geplant, die sich in Folge der schwankenden Stromproduktion ergibt. Vorrangig ist der Strom dazu da, die Elektrolyseanlage zu versorgen, um genügend Wasserstoff für alle geplanten Abnehmer herzustellen. Momentan werden die Mengenbilanzen im Zuge der Machbarkeitsstudie zudem aufgestellt und überprüft, um genauere Aussagen treffen zu können. 

Anonym, 1 Stimme, 19:01 Uhr  

Wem gehören die GmbHs und die KGs? 

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Derzeit ist nur eine GmbH und eine KG geplant, an welchen sich interessierte private und juristische Personen beteiligen können. Die Beteiligung ist für jeden möglich, der mindestens einen Geschäftsanteil zeichnet. Somit “gehören” die Gesellschaften den jeweiligen Gesellschaftern. Einer dieser Gesellschaftsanteile, in der GmbH & Co. KG, wird der Anteil der MSE sein. 

Anonym, 1 Stimme, 19:06 Uhr 

Studie zur Veränderung des Mikroklimas. Vgl. Sie bitte Fachbeitrag Joule 2018, Lee M. Miller u. David W. Keith, Harvard University

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Die Studie “Climatic Impacts of Wind Power” von Lee Miller und David Keith aus den USA vom 10.04.2018 hat nachgewiesen, dass Windfarmen die Lufttemperatur am Boden nachts um bis zu 1,5 Grad Celsius erhöhen können. (Lee Miller (2018): Climatic Impacts of Wind Power, abgerufen am 10.05.2021 von Harvard University: Dacid Keith’s Research Group: https://keith.seas.harvard.edu/publications/climatic-impacts-wind-power) 

 

Wenn Windenergieanlagen Strom produzieren, vermischen sie die Luft am Boden mit jener in höheren Luftschichten. Tagsüber ist dieser Effekt sehr gering, da ohnehin viel Durchmischung infolge der Konvektion stattfindet. In der Nacht ist diese Durchmischung geringer, sodass die Windenergieanlagen bewirken, dass kalte Luft am Boden mit wärmerer Luft weiter oben durchmischt wird. Das kommt beispielsweise der Landwirtschaft zugute, weil dadurch Frostschäden vermieden werden können.  

 

Anders als bei fossilen Kraftwerken wird der Atmosphäre also keine Wärme zugeführt, sondern die vorhandene Wärme wird anders verteilt. Dementsprechend wird die Studie von anderen Wissenschaftlern auch nicht als Argument gegen den Ausbau der Windkraft bewertet. (smc. Science Media Centre (05.10.2018): expert reaction to research on climatic impact of wind power, abgerufen am 10.05.2021 von smc: https://www.sciencemediacentre.org/expert-reaction-to-research-on-climatic-impact-of-wind-power/) 

 

“Miller und Keith haben nun diesen Effekt hochgerechnet auf den Fall, dass der Gesamtstrombedarf der USA durch Windräder gedeckt würde und kommen zu dem Schluss, dass dadurch die Oberflächentemperatur Nordamerikas um 0,24°C ansteigen könnte. Gleichzeitig wird der Kühlungseffekt durch den verminderten CO2-Ausstoß aber nur mit einer Verzögerung von ca. 100 Jahren einsetzen, so dass mittelfristig die Oberflächentemperatur in der Umgebung von Windparks (nicht die globale Temperatur!) steigen könnte, bevor sie wieder sinkt.” (Rechercheteam Europäische Energiewende Community (2020): Behauptungen zur Windkraft – Mikroklima, abgerufen am 10.05.2021 von ee mag, https://energiewende.eu/windkraft-mikroklima/), (Presseportal dpa (2020): Harvard-Studie über Windkraftanlagen geht von Treibhauseffekt aus, abgerufen am 10.05.2021 von Presseportal: https://www.presseportal.de/pm/133833/4503752) 
Zusammenfassend handelt es sich um keine Langzeitstudie und explizite Aussagen zur Bodenfeuchtigkeit werden nicht getroffen. Die Studie selbst weist auf Seite 8 auf Einschränkungen zum Modellrahmen hin. Unter anderem hat die Wahl des Windenergiestandortes Auswirkungen auf die in der Studie ausgewählten Parameter. 

Anonym, 1 Stimme, 19:09 Uhr 

@ BI LeiF: Nur dass Windräder eben nicht brennen! 

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Siehe oben.

Anonym, 0 Stimmen, 19:06 Uhr 

Gutes Veranstaltungsformat, weiter so und vielen Dank! 

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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie eben erwähnt werden wir demzufolge auch zukünftig weitere Veranstaltungen in dieser Form planen. 

Anonym, 0 Stimmen, 19:07 Uhr  

BI Leif, selten so einen Quatsch gelesen, hauptsächlich leere Argumente, wenn die Anlagen wo anders gebaut werden ist es okay, ihr seid also Umweltschützer?

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Die Anmerkung lassen wir ohne Kommentar stehen.

Zwei Windenergieanlagen auf einem schneebedecktem Feld mit Bodennebel und strahlend blauem Himmel

Bürgerfragen

Welche Auswirkungen hat die Wasserentnahme auf die Ortschaften?

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Der ZWA schließt eine Beeinträchtigung der Wasserversorgung der betroffenen Ortschaften aus.

Woher wird das Wasser für die Elektrolyse entnommen?

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Das Wasser wird vom Zweckverband Abwasser geliefert. Weiterhin wird gepüft, ob für die Plasma-Elektrolyse (Plasmalyse) bestimmte Abwässer aus dem Milchviehstall im Sinne des Kreislaufgedankens genutzt werden können.

Wie hoch werden die Lärmbelastungen sein?

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Die einzuhaltende Geräuschimmission ist in der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) festgeschrieben. Gemäß Punkt 6 der TA-Lärm sind folgende Immissionsrichtwerte einzuhalten:
a) in Industriegebieten: 70 dB(A),
b) in Gewerbegebieten: tags 65 dB(A); nachts 50 dB(A),
c) in urbanen Gebieten: tags 63 dB (A); nachts 45 dB (A),
d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: tags 60 dB(A);  
     nachts 45 dB(A),
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: 
    tags 55 dB(A); nachts 40 dB(A),
f) in reinen Wohngebieten: tags 50 dB(A); nachts 35 dB(A),
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten: 
    tags 45 dB(A); nachts 35 dB(A).

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss vom Antragsteller eine Schallprognose von einem amtlich bestellten und zugelassenen Gutachter vorgelegt werden, welche den Nachweis erbringt, dass die zulässigen Immissionsschutzwerte eingehalten werden. Diese Schallprognose kann im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung von jedermann eingesehen werden.

Wie groß wird der Schlagschatten sein?

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Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss vom Antragsteller eine Schattenwurfprognose vorgelegt werden, welche den Nachweis bringt, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. In der Prognose kann auch die Ausdehnung des Schlagschattens entnommen werden. Die Prognose muss von einem von der Genehmigungsbehörde zugelassenen Gutachter erstellt werden. Der Immissionsrichtwert für die tägliche maximale Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten. Der Immissionsrichtwert für die jährliche maximale Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden. Beim Überschreiten der zulässigen Grenzwerte wird die Windenergieanlagen mit einem Abschaltsystem versehen.

Wie groß sind die einzuhaltenden Mindestabstände?

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Die einzuhaltenden Abstände sowie die Anlagenhöhe richten sich zum einem nach den Prämissen des Immissionsschutzrechtes (u.a. Schall und Schatten) und zum anderen nach dem Rücksichtnahmegebot. Darunter fällt u.a. die optisch bedrängende Wirkung. Bei der optisch bedrängenden Wirkung handelt es sich um eine Einzelfallprüfung. In der Regel wird eine optisch bedrängende Wirkung bei einem 3-fachen Abstand der Gesamthöhe zwischen Wohnhaus und Windenergieanlage verneint. Wenn der Abstand zwischen Wohnhaus und Windenergieanlage geringer als das 2-fache der Gesamthöhe der Anlage ist, wird eine optisch bedrängende Wirkung bejaht und das Vorhaben verstößt gegen das Rücksichtnahmegebot. Beträgt der Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage das 2- bis 3-fache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls. Im Fall des Bürgerenergieprojekts ist der gewählte Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnhaus größer als das 3-fache der Gesamtanlage. Damit sind die Anforderungen, die an das Rücksichtnahmegebot gestellt werden, erfüllt.
Als drittes kommt der vom regionalen Planungsträger vorgegebene Mindestabstand zur Wohnbebauung. Dieser beträgt bisher in der Planungsregion Chemnitz 750 Meter und wird zukünftig voraussichtlich 1.000 Meter betragen. Auch wenn es zurzeit noch keinen gültigen Regionalplan gibt, der diesen Mindestabstand vorschreiben würde, halten wir uns trotzdem schon freiwillig an diese zukünftige Regelung. Das heißt, alle Anlagen in unserer Planung sind 1.000 Meter oder weiter von der Wohnbebauung entfernt.

Warum werden die Windenergieanlagen so hoch dimensioniert?

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Die geplanten Anlagen entsprechen dem neusten Stand der Technik. Seit Beginn der Energiewende ist auch die Gesamthöhe der Windenergieanlagen stetig gestiegen. Höhere Anlagen generieren mehr Ertrag im Vergleich zu kleineren. Damit kann auf einer geringeren Fläche mit weniger Windenergieanlagen mehr Strom produziert werden.

Warum werden die Anlagen nicht (ausschließlich) in den Bestandswindpark in Erlau gebaut?

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Um die Versorgung aller geplanten Verbraucher mit den notwendigen Mengen an Wasserstoff zu garantieren, benötigen wir eine definierte Strommenge. Die in Erlau verfügbare Restfläche reicht nicht aus, um die notwendige Anzahl an Windenergieanlagen zur Stromerzeugung zu platzieren.

Wie werden Windenergieanlagen entsorgt?

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Derzeit können fast 90 Prozent der Komponenten (bezogen auf die Gesamtmasse) einer Windenergieanlage wiederverwertet werden (VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH (2014): Ressourceneffizienz von
Windenergieanlagen
).
Die Rotorblätter besitzen einen hohen Heizwert und können in der energieintensiven Zementindustrie thermisch verwertet werden. Dort ersetzen sie fossile Energieträger und Brennstoffe wie Kohle. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Pyrolyse, bei der die Verbindungen zwischen den Carbonfasern und der Matrix unter sehr hohen Temperaturen aufgespalten und die Materialien separiert werden können. Die teuren Faserteile können in neuen Produkten beispielsweise in der Automobilindustrie oder im Maschinenbau wiederverwendet werden. Weitere Konzepte zum Recycling der Fasern sind derzeit noch in der Entwicklung und Testphase.
Zum Weiterlesen sehr zu empfehlen sind die folgenden Infomaterialien:
Bundesverband WindEnergie e.V. (11/2019). Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen
Bundesverband WindEnergie e.V. (12/2017). Möglichkeiten zur Wiederverwertung von Rotorblättern von Onshore‐Windenergieanlagen

Was passiert im Brandfall?

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In seltenen Fällen kann es zur Havarie der Windenergieanlage kommen. Die neueren Windenergieanlagen besitzen Raucherkennungssysteme. Anlagen, die im Wald oder sonstigen brandgefährdeten Umgebungen errichtet werden, können mit einem Feuerlöschsystem in der Gondel ausgerüstet werden. Für den Fall, dass ein Feuer trotzdem auf die Gesamtanlage übergreift, brennt die Windenergieanlage kontrolliert ab.

Wie werden die Windenergieanlagen versichert?

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Für die Windenergieanlagen muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese muss vor Erteilung der Baufreigabe bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Wie wird Eisabwurf von den Rotorblättern verhindert?

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An Standorten, an denen eine Gefährdung durch Eisabwurf von den Rotorblättern der Windenergieanlagen möglich ist (z.B. in geringem Abstand zu Straßen), kann die betreffende Anlage mit einem zusätzlichen speziellen Eiserkennungssystem ausgerüstet werden. Dieses Erkennungssystem sorgt dafür, dass Eisansatz an den Rotoren erkannt und die Anlage daraufhin abgeschaltet wird. Erst, wenn sich die Witterungsbedingungen verbessert haben und eine zusätzliche Vor-Ort-Kontrolle erfolgt ist, wird die Windenergieanlage wieder angefahren. 
Standard bei mittlerweile allen modernen Windenergieanlagen ist eine Kontrollfunktion der Leistungskennlinie. Eisansatz verursacht eine Veränderung des Rotorblattprofils und damit eine Verschlechterung der Leistungskennlinie. Kommen dazu Temperaturen unter null Grad, dann ist die Wahrscheinlichkeit von Eisansatz gegeben und die Steuerung bewirkt, je nach Anlagentyp, die Abschaltung, Drosselung oder Ausgabe einer Fehlermeldung an den Betriebsführer.

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